Die Risikobeurteilung (= Gefährdungsanalyse, Sicherheitsbetrachtung, Risikobetrachtung, Gefahrenanalyse etc.) ist der wesentliche Grundstein für Ihre Technische Dokumentation. In dieser Analyse legen Sie fest, welche Gefährdungen und Risiken von Ihrem Produkt ausgehen können.
Die Erstellung einer guten Risikobeurteilung ist eine wesentliche Grundlage für eine CE-Kennzeichnung!
Die Risikobeurteilung ist zugleich Beurteilungsgrundlage für aufsichtsführende Behörden wie z. B. die Marktaufsicht, Exekutive, legislative Institutionen etc.
Die Kriterien für die Risikobetrachtung sind u. a. in der A-Norm EN ISO 12100:2010 und ISO/TR 14121-2 sowie weiterführenden Normen, wie z. B. DIN EN ISO 13849 (1 u. 2, gültig für SPS-Steuerungen bei Maschinen) festgeschrieben.
Die alleinige Anwendung der EN ISO 12100 reicht nicht aus, es sind noch viele weitere betreffende Normen zu berücksichtigen.
Eine Risikobeurteilung ist nur dann richtlinienkonform, wenn die Konformitätsvermutung für das betreffende Produkt ausgelöst wird.
Die Konformitätsvermutung wird nur ausgelöst, wenn alle für das betreffende Produkt relevanten A- B- und C-Normen berücksichtigt werden.
Die Risikobeurteilung ist die Basis Ihrer internen und externen Technischen Dokumentation, erst mit dieser Basis können Sie eine Bedienungsanleitung für Ihre Produkte erstellen. Und natürlich die EG-Konformitätserklärung.
Jeder Hersteller von marktfähigen Produkten ist verpflichtet, für seine Produkte, die in den EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) gebracht werden, eine vollständige, richtlinienkonforme Risikobeurteilung zu erstellen - unabhängig von der Größe des Betriebes.
Eine Maschine, die nach den Richtlinien der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und anderer betreffenden Normen/Richtlinien in Verkehr gebracht wird, muss ebenfalls zwingend die Risikobeurteilung vorliegen haben, siehe Anhang I der Maschinenrichtlinie: „Der Hersteller einer Maschine (…) hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“
Sinngemäß gilt diese Definition auch für alle anderen Produkte, die in den EWR gebracht und verkauft werden (siehe auch entsprechende Hinweise im Produkt- und Sicherheitsgesetz). Die Erstellung einer Risikobeurteilung ist also keine freiwillige Leistung, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
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Zusätzlich zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben gewinnen Sie folgenden Nutzen: