Retrofit von Bestandsmaschinen und Anlagen

CE-Konformitätsbewertungsverfahren für Bestandsmaschinen

Wenn eine Maschine oder Anlage in die Jahre kommt, stellt sich der Betreiber die Frage: "Überarbeiten oder neu kaufen?" 

Oft ist eine Überarbeitung (= Retrofit) eine sinnvolle Alternative zum kompletten Neukauf. Dabei wird die Maschine auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und veraltete Komponenten ausgetauscht bzw. gegen aktuell gut erhältliche Teile gewechselt, und die Sicherheitseinrichtungen kommen auf den aktuellen Stand. Eventuell vorhandene Sicherheitsmängel werden dabei beseitigt und validiert. Retrofit bietet grundsätzlich viele Vorteile, vor Beginn sollte aber eine ehrliche Kosten-/Nutzen-Analyse erstellt werden - Retrofit ist nicht zwingend ein Allheilmittel. Und die Technische Dokumentation sollte dabei mit einbezogen werden.

Es muss meistens auch eine neue CE-Konformitätserklärung für die Maschine bzw. Anlage erstellt werden, oft genug löst dieses Retrofit ein erneutes "CE-Konformitätsbewertungsverfahren" aus. Dabei wird Ihre Maschine / Anlage nach "aktuellem Stand der Technik" auf Basis der gerade gültigen Normen und Richtlinien neu bewertet.

Nach Abschluss des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens wird eine neue CE-Konformitätserklärung hergestellt und oft auch ein neues Typenschild angebracht.

Der gesamte Ablauf folgt in etwa dem "normalen" Prozess für die Erstellung Technischer Dokumentation, die alte bzw. vorhandene Risikobeurteilung (= Gefährdungsanalyse, Sicherheitsbetrachtung, Risikobetrachtung, Gefahrenanalyse etc.) und die weitere vorhandene Technische Dokumentation ist der wesentliche Grundstein für die neu zu erstellende/ergänzende Technische Dokumentation. Es werden also weiterhin die vorhandenen Bestandsdokumente für das neue Bewertungsverfahren benötigt, dazu herangezogen und - wenn möglich - upgedated.

Diese Technischen Dokumente sind zugleich Beurteilungsgrundlage für aufsichtsführende Behörden wie z. B. die Marktaufsicht, Exekutive, legislative Institutionen etc.

Jeder Hersteller von marktfähigen Produkten ist verpflichtet, für seine Produkte, die in den EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) gebracht werden oder innerhalb des EWR's umziehen, eine vollständige, richtlinienkonforme Technische Dokumentation zu erstellen - unabhängig von der Größe des Betriebes oder vom Preis der Maschine / Anlage.

Die Erstellung der vollständigen Technischen Dokumentation ist also keine freiwillige Leistung, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Retrofits erhöhen die Sicherheit Ihrer Maschinen und Anlagen, dadurch erhöht sich auch die Produktqualität und die Kundenzufriedenheit. Wenn Sie mit Ihren Bestandsmaschinen und Anlagen weiterhin gutes Geld verdienen können, sollten Sie ein Retrofit genauso wie ein Neukauf in Betracht ziehen:
Nutzen Sie meine Dienstleistungen in diesem Bereich und lassen Sie richtlinienkonforme Technische Dokumentationen für Ihr Retrofit von einem kompetenten Dienstleister in Wuppertal / NRW extern erstellen!

Ich biete diese Dienstleistungen an:

  • Beratung zur Maschinensicherheit für Ihre Produkte
  • Beratung / Überprüfung von vorhandenen Bestandsmaschinen (Retrofit etc.)
  • Begleitung während der Umbauphase
  • Erstellung von richtlinienkonformen Risikobeurteilungen, Schallemissionsmessungen und Benutzerinformationen (Bedienungsanleitung etc.) bis hin zu neuen Typenschildern (Lasergefertigt, nach Maschinenrichtlinie)
  • Erstellung / Beratung zu interner und externer Technischer Dokumentation
  • Überprüfen von Ihren vorhandenen Schutzzielen
  • Beratung zu Veränderungen an Ihren Maschinen

Weitere Details erhalten Sie im Beratungsgespräch.

Effizientes, rechtssicheres CE-Management für Ihre Produkte

Richtlinienkonformes CE-Management (= CE-Kennzeichung, CE-Berater, CE-Beaufttragter, CE-Konformitätsbewertungsverfahren, CE-Koordinator, Dokumenten-Management etc.) besteht aus sieben wesentlichen Stufen, die konsequent eingehalten und nachweissicher dokumentiert werden müssen. Nur dann können Sie Rechtssicherheit beanspruchen. Inzwischen hat sich dafür der Begriff "Durchführung des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens" durchgesetzt.

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) hat mit die schärfsten Bestimmungen für den freien Warenverkehr. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Verkauf von Produkten im europäischen Wirtschaftsraum sind nicht unbedingt einfach zu verstehen: Maschinenrichtlinie, Produktsicherheitsgesetz, Produkthaftungsgesetz, ROHS, ATEX, Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung – diese wenigen Beispiele CE-relevanter Themen sind in vielen Unternehmen bisher nur unzureichend umgesetzt. 
Und diese Regeln sind mit Sicherheit nicht jedem Mitarbeiter und jeder Geschäftsleitung präsent und geläufig. 

CE-Management bedeutet für TECdocs®,

  • den gesamten Lebenszyklus eines Produktes nachzuweisen,
  • richtlinienkonform abzubilden und zu dokumentieren,
  • das Konformitätsbewertungs-Verfahren rechtssicher abzubilden.

Technische Dokumentation ist ein wesentlicher Baustein im CE-Management und unverzichtbarer Bestandteil des CE-Konformitätsbewertungs-Verfahrens: Ohne einwandfreie Technische Dokumentation können Sie kein Konformitätsbewertungs-Verfahren durchführen und daher auch nicht zu einem Abschluss bringen. Also dürfen Sie Ihre Produkte auch nicht innerhalb der EU verkaufen ...

Mit konsequent durchgeführtem CE-Management erzielen Sie Rechtssicherheit.

Qualifizierte Unterstützung vom Fachmann

Mangelnde Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und auferlegten Pflichten, anzuwendenden Normen, Richtlinien und Prozesse führen bei den Unternehmen oft zu Handlungsunsicherheit und daraus resultierendem Fehlverhalten. In letzter Konsequenz wird der Verkauf von Produkten innerhalb der EU verboten bzw. bis zur Vorlage eines ordentlichen Konformitätsbewertungs-Verfahrens untersagt. 

CE-Management und das dazu gehörende Consulting  ist bei TECdocs® langjährige praxiserprobte Routine, von der richtigen Erstellung einer EG-Konformitätserklärung bis hin zum Umgang mit den Marktaufsichtsbehörden.

Zu diesen Themen kann ich Ihnen regelkonforme Unterstützung als Dienstleister anbieten:

  • Durchführung des Konformitätsbewertungs-Verfahrens
  • Technische Dokumentation
  • Interne / Externe Technische Dokumentation
  • EU-Konformitätserklärung
  • Inverkehrbringen von Maschinen
  • Durchführung / Beurteilung bei Retrofit von Maschinen und Anlagen
  • CE-Kennzeichnungspflicht
  • Grundlagen der Produkthaftung
  • Risikobeurteilung, Risikoanalyse, incl. Erstellung der nötigen Dokumente
  • Identifizierung der Gefährdungen
  • Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
  • Technische Dokumentation für den Explosionsschutz (ATEX)
  • Rechtsgrundlagen, Normenrecherche, EU-Richtlinien und Produktsicherheitsgesetz
  • Pflichten nach dem BGB und Produkthaftungsgesetz
  • Anwendung harmonisierter Normen
  • Organisationspflichten von Führungskräften
  • Haftungsrisiken und Haftungsvermeidung

Weitere Details erhalten Sie im Beratungsgespräch.