Neuigkeiten von Ihrem Dienstleister für Technische Dokumentation.

Als Dienstleister für Technische Dokumentation in NRW möchte ich Ihnen auch aktuelle Neuigkeiten mitgeben:

Aus RAPEX wird "Safety-Gate", Registrierung für Maschinenhersteller wird Pflicht

16.02.2025

Mit Erscheinen der neuen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 wurde das Schnellinformationssystem RAPEX für Rückrufe und gefährliche Produkte in "Safety-Gate" umbenannt.

Als Folge daraus müssen sich Anbieter von Online-Marktplätzen/Anbieter von Online-Marktplätzen für Produkte aus dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung beim Safety-Gate-Portal der EU registrieren (Artikel 22 (1) der EU-ProdVO).

Link zur Registrierung- und Erklärungsseite der EU (Mit Bedienungsanleitung dazu): https://ec.europa.eu/safety-gate/Online-Marketplace-Registration/screen/home

Zeitbombe: Drei von vier schwedischen Bauarbeitern zeigen Symtome von Vibrationsschäden

05.02.2025

Maschinenhersteller sind zu Vibrationsemissionsmessungen verpflichtet und müssen entsprechende Angaben vorlegen und in den Benutzerinformationen veröffentlichen. Dasselbe gilt auch für Schallemissionen.

Oben genanntes Beispiel und der KAN-Bericht dazu aus Schweden zeigen, dass dieses Thema weitgehend ignoriert wird. Ich kann daher nur dringend empfehlen, die Vorgaben aus der Richtlinie 2002/44/EG auch wirklich umzusetzen und entsprechende Messungen durchzuführen.

Link zum KAN-Bericht: https://www.kan.de/service/nachrichten/detailansicht/kommission-antwortet-auf-parlamentarische-anfrage-zu-vibrationsschaeden

Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite und führe natürlich auch gerne entsprechende Vibrationsmessungen  und Schallmessungen  durch:
+49 (0) 1520 1 76 91 93.

Dauert länger: IEC und ISO leiten rechtliche Schritte gegen EU-Kommission ein

05.02.2025

Das hätte man nun wirklich nicht ahnen können, welch eine Überraschung: Den beiden Normenorganisationen IEC und ISO gefällt es nicht, dass die EU diverse Normen und Standards kostenlos zur Verfügung stellt. Beide haben daher am 06.12.2024 ein Verfahren gegen die EU vor den EuGH eingeleitet (AZ: T-631/24).

Folgendes Statement haben beide Organisationen dazu abgegeben (Zitat der KAN): "Im Interesse unserer jeweiligen Mitglieder haben IEC und ISO Maßnahmen ergriffen, um internationale Standards vor unbefugter Offenlegung zu schützen."
Es wird also etwas länger dauern ...

Link zum Artikel der KAN: https://www.kan.de/service/nachrichten/detailansicht/iec-und-iso-leiten-rechtliche-schritte-gegen-europaeische-kommission

Neue EU-Verordnung zu "... nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren"

27.01.2025

Eine neue Verordnung (EU)2025/14 über die "Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren" wird am 28.01.25 in Kraft treten. Sie gilt ab dem 29.01.2028.
Ziel dieser EU-Verordnung ist es, einheitliche Regelungen für angetriebene Maschinen herzustellen, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind aber gelegentlich auf öffentlichen Straßen fahren müssen.

Link zum Download von EU-Servern: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32025R0014

Neue EN ISO 12100 ist in der Entwurfsphase

17.12.2024

Kurz vor Jahreswechsel noch ein interessantes Update:

Die wesentlichste A-Norm für Maschinensicherheit EN ISO 12100 wird überarbeitet und ist in der Entwurfsphase. Die wichtigsten Änderungen sind mit heutigen Stand:

  • Berücksichtigung von KI als mögliches Ausfall- oder Fehlerrisiko,
  • Überarbeitung des Abschnitts "Softwareaspekte",
  • Neuer Abschnitt "Cybersicherheit",
  • Neuer Abschnitt "Hygieneaspekte".

Registrierte Besucher können im DIN-Portal den Entwurf bereits lesen, bestellen und kommentieren: https://www.din.de/de/user-management/login

Neue Verordnungen und Richtlinien für Maschinen

01.12.2024

Es gibt einige neue Verordnungen und Richtlinien, die bei der Dokumentation von Maschinen und Anlagen angewendet werden müssen:

  • 18.11.2024, EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 "über die Haftung für fehlerhafte Produkte [...]". Sie tritt am 08.12.2024 in Kraft und betrifft alle Produkte, die nach dem 09.12.2026 in Verkehr gebracht werden. Damit gilt sie u.a. auch für den Anwendungsbereich der MVO 2023/1230. Die alte Richtlinie 85/374/EWG wird zum 09.12.2026 aufgehoben. Link: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/2853/oj?eliuri=eli%3Adir%3A2024%3A2853%3Aoj&locale=de
  • 20.11.2024, EU-Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847 über "[...] Cybersicherheitsanforderungen mit digitalen Elementen" (CRR). Zitat aus der CRR, Art. 2: "Mit dieser Verordnung sollen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung sicherer Produkte mit digitalen Elementen geschaffen werden, damit Hardware- und Softwareprodukte mit weniger Schwachstellen in den Verkehr gebracht werden und damit sich die Hersteller während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts konsequent um die Sicherheit kümmern. Außerdem sollen Bedingungen geschaffen werden, die es den Nutzern ermöglichen, bei der Auswahl und Verwendung von Produkten mit digitalen Elementen die Cybersicherheit zu berücksichtigen, beispielsweise durch mehr Transparenz in Bezug auf den Unterstützungszeitraum für auf dem Markt bereitgestellte Produkte mit digitalen Elementen." Die CRR tritt am 10.12.2024 in Kraft und gilt ab dem 11.12.2027. Anwender der MVO 2023/1230 müssen die CRR natürlich ebenfalls berücksichtigen. Link: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/2847/oj
  • Die EU hat aktuell den freien Zugang zu harmonisierten CEN und CENELEC-Normen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 offengelegt wurden, eingerichtet (Zur Zeit sind das nur "Spielzeug"-Normen). Der Zugang zu ISO- und IEC-Normen ist hier ebenfalls vorhanden. es ist aber ein langwieriger Prozess: Sie müssen einen Account auf europa.eu einrichten, die 2FA-Authentifizierung einrichten, eine "EASE"-Anfrage für jede gewünschte Norm stellen, und dann ca. 15 Tage bis zur Freigabe warten. Zugang zum Link: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/european-standards/harmonised-standards/access-documents_en?prefLang=de
  • Es wird auch sehr bald eine neue Bauprodukte-Verordnung  geben, die die bestehende VO (EU) 305/2011 ablösen wird. Diese neue Bauprodukte-VO ist auch für Maschinen- und Anlagenbauer interessant. Link zur EU-Pressemitteilung: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/11/05/building-materials-council-adopts-law-for-clean-and-smart-construction-products/

Rechtsrahmen für KI-Anwendungen

19.11.2024

Die europäische Komission hat eine wichtige Verordnung veröffentlicht: (EU)2024/1689. Darin wird ein Rechtsrahmen für KI-Anwendungen festgezurrt, inklusive der Festlegung harmonisierter Vorschriften.

Der Link zum Download von EU-Servern:https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj?locale=de

Typenschilder für neue Maschinen, Anlagen und Retrofits

04.02.2024

Ein neuer Service bei TECdocs®: Ab sofort liefere ich Typenschilder für Ihre Bestandsmaschinen, neue Maschinen und Retrofit-Projekte. 

Dieser Service ist für die Erstellung von Einzelstücken, Prototypen und Kleinserien angelegt (max. ca. 100 Stck./Jahr), eine Serienproduktion von Typenschildern ist nicht sinnvoll.

Die Typenschilder werden lasergraviert und lasergeschnitten, sind witterungsbeständig, UV-beständig, wischfest, robust, und ideal geeignet für Maschinen fast aller Art (Bei aggressiven Umgebungen z. B. in der Chemie-Branche wird die Tauglichkeit nach einer kurzen Prüfung festgestellt).

Kostenloses Update für Schallemissionsmessungen an Maschinen und Anlagen

05.11.2023

Ein kostenloses Update gibt es bei meinen Schallemissionsmessungen: Ab sofort werden einige zusätzliche Parameter wie z. B. SPL, Phase, 3D-Waterfall und Spectrogramm mit erfasst und in den Bericht standardmäßig mit aufgenommen. Diese zusätzlichen Parameter erfassen den Bereich zwischen 20 Hz und 20 kHz, decken also etwas mehr als den hörbaren Bereich ab.

Die Aufwendungen und Preise für die Schallemissionsmessungen ändern sich dadurch nicht. Die dafür eingesetzten Geräte und Schallaufnehmer sind nachweislich kalibriert.

Diese neuen Darstellungen ermöglichen einen guten Überblick über die "roten" und "grünen" Bereiche der Lärmemissionen und helfen, effizient und gezielt Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen.

Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: +49 (0) 1520 1 76 91 93 oder 0202 - 25 32 72 19.