Als Dienstleister für Technische Dokumentation in NRW möchte ich Ihnen auch aktuelle Neuigkeiten mitgeben:
16.02.2025
Mit Erscheinen der neuen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 wurde das Schnellinformationssystem RAPEX für Rückrufe und gefährliche Produkte in "Safety-Gate" umbenannt.
Als Folge daraus müssen sich Anbieter von Online-Marktplätzen/Anbieter von Online-Marktplätzen für Produkte aus dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung beim Safety-Gate-Portal der EU registrieren (Artikel 22 (1) der EU-ProdVO).
Link zur Registrierung- und Erklärungsseite der EU (Mit Bedienungsanleitung dazu): https://ec.europa.eu/safety-gate/Online-Marketplace-Registration/screen/home
05.02.2025
Maschinenhersteller sind zu Vibrationsemissionsmessungen verpflichtet und müssen entsprechende Angaben vorlegen und in den Benutzerinformationen veröffentlichen. Dasselbe gilt auch für Schallemissionen.
Oben genanntes Beispiel und der KAN-Bericht dazu aus Schweden zeigen, dass dieses Thema weitgehend ignoriert wird. Ich kann daher nur dringend empfehlen, die Vorgaben aus der Richtlinie 2002/44/EG auch wirklich umzusetzen und entsprechende Messungen durchzuführen.
Link zum KAN-Bericht: https://www.kan.de/service/nachrichten/detailansicht/kommission-antwortet-auf-parlamentarische-anfrage-zu-vibrationsschaeden
Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite und führe natürlich auch gerne entsprechende Vibrationsmessungen und Schallmessungen durch:
+49 (0) 1520 1 76 91 93.
05.02.2025
Das hätte man nun wirklich nicht ahnen können, welch eine Überraschung: Den beiden Normenorganisationen IEC und ISO gefällt es nicht, dass die EU diverse Normen und Standards kostenlos zur Verfügung stellt. Beide haben daher am 06.12.2024 ein Verfahren gegen die EU vor den EuGH eingeleitet (AZ: T-631/24).
Folgendes Statement haben beide Organisationen dazu abgegeben (Zitat der KAN): "Im Interesse unserer jeweiligen Mitglieder haben IEC und ISO Maßnahmen ergriffen, um internationale Standards vor unbefugter Offenlegung zu schützen."
Es wird also etwas länger dauern ...
Link zum Artikel der KAN: https://www.kan.de/service/nachrichten/detailansicht/iec-und-iso-leiten-rechtliche-schritte-gegen-europaeische-kommission
27.01.2025
Eine neue Verordnung (EU)2025/14 über die "Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren" wird am 28.01.25 in Kraft treten. Sie gilt ab dem 29.01.2028.
Ziel dieser EU-Verordnung ist es, einheitliche Regelungen für angetriebene Maschinen herzustellen, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind aber gelegentlich auf öffentlichen Straßen fahren müssen.
Link zum Download von EU-Servern: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32025R0014
17.12.2024
Kurz vor Jahreswechsel noch ein interessantes Update:
Die wesentlichste A-Norm für Maschinensicherheit EN ISO 12100 wird überarbeitet und ist in der Entwurfsphase. Die wichtigsten Änderungen sind mit heutigen Stand:
Registrierte Besucher können im DIN-Portal den Entwurf bereits lesen, bestellen und kommentieren: https://www.din.de/de/user-management/login
01.12.2024
Es gibt einige neue Verordnungen und Richtlinien, die bei der Dokumentation von Maschinen und Anlagen angewendet werden müssen:
19.11.2024
Die europäische Komission hat eine wichtige Verordnung veröffentlicht: (EU)2024/1689. Darin wird ein Rechtsrahmen für KI-Anwendungen festgezurrt, inklusive der Festlegung harmonisierter Vorschriften.
Der Link zum Download von EU-Servern:https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj?locale=de
04.02.2024
Ein neuer Service bei TECdocs®: Ab sofort liefere ich Typenschilder für Ihre Bestandsmaschinen, neue Maschinen und Retrofit-Projekte.
Dieser Service ist für die Erstellung von Einzelstücken, Prototypen und Kleinserien angelegt (max. ca. 100 Stck./Jahr), eine Serienproduktion von Typenschildern ist nicht sinnvoll.
Die Typenschilder werden lasergraviert und lasergeschnitten, sind witterungsbeständig, UV-beständig, wischfest, robust, und ideal geeignet für Maschinen fast aller Art (Bei aggressiven Umgebungen z. B. in der Chemie-Branche wird die Tauglichkeit nach einer kurzen Prüfung festgestellt).
05.11.2023
Ein kostenloses Update gibt es bei meinen Schallemissionsmessungen: Ab sofort werden einige zusätzliche Parameter wie z. B. SPL, Phase, 3D-Waterfall und Spectrogramm mit erfasst und in den Bericht standardmäßig mit aufgenommen. Diese zusätzlichen Parameter erfassen den Bereich zwischen 20 Hz und 20 kHz, decken also etwas mehr als den hörbaren Bereich ab.
Die Aufwendungen und Preise für die Schallemissionsmessungen ändern sich dadurch nicht. Die dafür eingesetzten Geräte und Schallaufnehmer sind nachweislich kalibriert.
Diese neuen Darstellungen ermöglichen einen guten Überblick über die "roten" und "grünen" Bereiche der Lärmemissionen und helfen, effizient und gezielt Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen.
Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: +49 (0) 1520 1 76 91 93 oder 0202 - 25 32 72 19.