Als Dienstleister für Technische Dokumentation in NRW möchte ich Ihnen auch aktuelle Neuigkeiten mitgeben:
01.12.2024
Es gibt einige neue Verordnungen und Richtlinien, die bei der Dokumentation von Maschinen und Anlagen angewendet werden müssen:
19.11.2024
Die europäische Komission hat eine wichtige Verordnung veröffentlicht: (EU)2024/1689. Darin wird ein Rechtsrahmen für KI-Anwendungen festgezurrt, inklusive der Festlegung harmonisierter Vorschriften.
Der Link zum Download von EU-Servern:https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj?locale=de
08.10.2024
Die europäische Komission hat einen neuen Durchführungsbeschluss veröffentlicht: (EU)2024/2408. Darin sind einige neu harmonisierte C-Normen enthalten. Es geht dabei um Hubtische, Erdbaumaschinen, Krane und kraftbetätigte Türen.
Der Link zum Download von EU-Servern:https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2024/2408/oj
16.09.2024
Es sind mal gute Nachrichten: Wie die KAN heute mitgeteilt hat, wird die Anerkennung des "CE"-Zeichens unbefristet verlängert, Zitat KAN-Meldung:" Die britische Regierung hat die Anerkennung der CE-Kennzeichnung für Produkte, die in Großbritannien (England, Schottland, Wales) auf den Markt gebracht werden, über Dezember 2024 hinaus unbefristet verlängert.
Die Regelung gilt für 18 Verordnungen dieser Produktbereiche (Englisch), unter anderem für Maschinen, persönliche Schutzausrüstung, Druckgeräte, ATEX und Gasgeräte. Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen.
Die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung gilt jedoch nicht für alle Produktgruppen. Eine Umstellung auf die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed), das britische Pendant zur CE-Kennzeichnung, gilt nach aktuellem Stand für Medizinprodukte, Bauprodukte, Schiffsausrüstung, Eisenbahnprodukte, Seilbahnen, ortsbewegliche Druckgeräte und unbemannte Luftfahrtsysteme." Zitat Ende
Link zur KAN-Meldung: https://www.kan.de/service/nachrichten/detailansicht/grossbritannien-ce-kennzeichnung-von-produkten-unbefristet-verlaengert
Link zur Gov.uk-Seite: https://www.gov.uk/government/publications/the-product-safety-and-metrology-amendment-regulations-2024
05.09.2024
Für Kurzentschlossene: Für die Explosionsschutztage in Essen sind noch Tickets erhältlich. Diese Fachtagung wird zum 18. Mal im Herzen von Essen durchgeführt und findet im Haus der Technik vom 24.09. - 25.09.2024 statt: https://www.hdt.de/essener-explosionsschutztage-h050093000#
15.08.2024
Gute Sache: Die EU-Kommission hat auf Ihrer Webseite einen Artikel veröffentlicht, dass Hersteller schon ab heute die Konformität Ihrer Produkte/Maschinen/Anlagen mit der neuen EU-Maschinenverordnung im Rahmen der EU-Konformitätserklärung bescheinigen können.
Der Link zum Artikel auf EU-Servern: https://single-market-economy.ec.europa.eu/sectors/mechanical-engineering/machinery_en
25.06.2024
Es sind mal gute Nachrichten: UK hat gerade die "Product Safety and Metrology Regulations" angepasst, dadurch bleibt die Anerkennung des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens für bestimmte Produkte auf unbegrenzte Zeit bestehen.
Sie müssen allerdings weiterhin genau hinschauen, ob Ihr Produkt anerkannt bleibt.
Link zur Gov.uk-Seite: https://www.gov.uk/government/publications/the-product-safety-and-metrology-amendment-regulations-2024
16.05.2024
Es gibt eine neue ergänzende Liste von harmonisierten Normen für Maschinen und weiteren Produkten. Sie ist am 13.05.2024 als Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1329 der Kommission veröffentlicht worden.
Der Link zum Download von EU-Servern: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202401329
16.05.2024
Das Programm für die Maschinenbautage steht, der aktuelle Stand kann unter dem angegebenen Link aufgerufen werden.
Ich werde mit Sicherheit auf den Konferenztagen anwesend sein, wenn Sie mich treffen möchten, schicken Sie mir bitte eine kurze Nachricht.
Termine:
Link: http://www.maschinenbautage.eu/konferenzen/maschinenbautage-2024/
29.04.2024
Die EU hat eine neue Aktualisierung zum Leitfaden zur Maschinenrichtlinie veröffentlicht, sie stammt vom 26.04.204 und trägt nun die Versionsnummer 2.3. Änderungen daran betreffen den Aspekt "Digitale Betriebsanleitung".
Der Link zum Download: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/59161?locale=de
29.04.2024
Es gibt einen neuen SISTEMA-Build, der im Wesentlichen Fehlerkorrekturen enthält. Hier der Link zum Download: https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-maschinenschutz/software-sistema/index.jsp
Und es gibt seit einiger Zeit eine neue DIN EN ISO 13849-1. Diese Ausgabe enthält gegenüber der Version von 2015 umfangreiche Änderungen und Ergänzungen. Es besteht eine Übergangsfrist von drei Jahren, die Harmonisierung mit der EN 13849-1 wird auch noch einige Zeit benötigen.
Die DGUV hat vor ca. einem Jahr einen lesenwerten 14-seitigen Artikel über die Neuerungen veröffentlicht, der heute nochmals vorgestellt wurde. Nachfolgend der Link zum Download des Artikels: https://publikationen.dguv.de/forschung/ifa/allgemeine-informationen/4755/vierte-ausgabe-der-din-en-iso-13849-1-die-wesentlichen-neuerungen-aus-2023-im-ueberblick
14.04.2024
Zwei interessante Neuigkeiten zum digitalen Produktpass (DPP) und zum Einsatz von KI allgemein und in der Technischen Dokumentation, ganz frisch aus erster Quelle:
02.04.2024
Das Programm für die Maschinenbautage steht kurz vor der Fertigstellung, der aktuelle Stand kann unter dem angegebenen Link aufgerufen werden.
Ich werde mit Sicherheit auf den Konferenztagen anwesend sein, wenn Sie mich treffen möchten, schicken Sie mir bitte eine kurze Nachricht.
Termine:
Link: http://www.maschinenbautage.eu/konferenzen/maschinenbautage-2024/
13.03.2024
Wenn es gut läuft, brechen vielleicht bald Goldene Zeiten an, je nachdem, wie Deutschland den folgenden EuGH-Gerichtsbeschluss umsetzt (und wann!): Die Kommission für Arbeitsschutz KAN hat eine Nachricht veröffentlicht, dass [...] "allen Bürgen ein frei zugängliches Rechtssystem zur Verfügung stehen muss".
Ein auszugsweises Zitat der Nachricht: "Der Gerichtshof stellt fest, dass aufgrund des Rechtsstaatsprinzips und dem freien Zugangs zum Gesetz, ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung der in Rede stehenden harmonisierten Normen besteht. Deshalb, und da diese Vorschriften Teil des Unionsrechts sind, ist der Zugang zu diesen Normen für alle natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat gerechtfertigt. Das Urteil wird erhebliche Auswirkungen auf die Normungsarbeit in Europa haben. Dies betrifft nicht nur ihre Finanzierung, sondern bspw. auch ihre Zusammenarbeit mit den Normungsorganisation ISO und IEC auf internationaler Ebene."
Dieses Urteil des EuGH betrifft zwar momentan nur harmonisierte Normen für Spielzeugprodukte, aber es wird nach meiner Einschätzung auch auf entsprechende andere Bereiche übertragen werden müssen - auch für den Maschinen- und Anlagenbau.
Link zur KAN-Nachricht: https://www.kan.de/service/nachrichten/detailansicht/eugh-faellt-entscheidung-zum-malamud-gerichtsurteil
Link zur Pressemitteilung des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-03/cp240041de.pdf
Link zum Urteil des EuGH: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=283443&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=275806
16.02.2024
Die Frühjahrstagung der tekom findet dieses Jahr am 11. und 12. April in Freiburg statt. Tickets können bereits per Frühbuchung erworben werden.
Eine gute Gelegenheit, sich über aktuelle Themen zu informieren - auch, wenn die Frühjahrstagung doch recht teuer geworden ist. Treffen wir uns in Freiburg. Der Link zum Tagungsportal: https://fruehjahrstagung.tekom.de/programm/tagungsprogramm
18.02.2024
Es gibt wieder Neuigkeiten und weitere Milestones zum Thema "iiRDS", die tekom engagiert sich sehr zu diesem Thema und hat wieder einige interessante Informationen veröffentlicht. Somit können sich jetzt auch mögliche Benutzer mit einem sehr knappen Zeitbudget angemessen über diesen neuen Dokumentations-Standard informieren:
Link zum vollständigen tekom-Artikel: https://technischekommunikation.info/fachartikel/informationsmanagement/der-standard-gewinnt-an-profil-1294/
Link zum IEC Webshop: https://webstore.iec.ch/publication/76498
Link zum Beuth-Verlag: https://www.beuth.de/de/norm/pd-iec-pas-63485/374784780
04.02.2024
Ein neuer Service bei TECdocs®: Ab sofort liefere ich Typenschilder für Ihre Bestandsmaschinen, neue Maschinen und Retrofit-Projekte.
Dieser Service ist für die Erstellung von Einzelstücken, Prototypen und Kleinserien angelegt (max. ca. 100 Stck./Jahr), eine Serienproduktion von Typenschildern ist nicht sinnvoll.
Die Typenschilder werden lasergraviert und lasergeschnitten, sind witterungsbeständig, UV-beständig, wischfest, robust, und ideal geeignet für Maschinen fast aller Art (Bei aggressiven Umgebungen z. B. in der Chemie-Branche wird die Tauglichkeit nach einer kurzen Prüfung festgestellt).
31.12.2023
Der aktuelle Trend heißt leider immer noch: Preise hoch. Viele wichtige Schlüsselfunktionen erhöhen weiterhin stark die Preise, oft um mehr als die Hälfte der "normalen" Beträge. Ein Ende ist zur Zeit nicht absehbar.
Auch für TECdocs® ist Vieles deutlich teurer geworden. Aber durch nachhaltiges und sparsames Handeln fallen die Preissteigerungen bei TECdocs® nicht so stark aus, dass deshalb die Preise erhöht werden müssen.
Also, wie bereits vor einigen Monaten versichert: Die Preise sind seit ca. 10 Jahren unverändert stabil, und dabei wird es auch bleiben. TECdocs® erhöht die Preise nicht. Punkt.
Sie können sich weiterhin auf einen stabilen, zuverlässigen Partner verlassen!
12.12.2023
Die EU hat sich auf ihr KI-Gesetz geeinigt, das Gesetz muss nur noch durch das Parlament, was aber als reine Formsache gilt.
Sie können sich also darauf einstellen, dass wir in wenigen Wochen einen gültigen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI vorliegen haben.
Wenn Sie also KI professionell einsetzen, könnte auch dieser Artikel der FAZ für Sie interessant sein: https://www.faz.net/pro/d-economy/kuenstliche-intelligenz/eu-einigt-sich-auf-ki-gesetz-scharfe-anforderungen-an-transparenz-19372808.html
Viel Glück.
05.11.2023
Ein kostenloses Update gibt es bei meinen Schallemissionsmessungen: Ab sofort werden einige zusätzliche Parameter wie z. B. SPL, Phase, 3D-Waterfall und Spectrogramm mit erfasst und in den Bericht standardmäßig mit aufgenommen. Diese zusätzlichen Parameter erfassen den Bereich zwischen 20 Hz und 20 kHz, decken also etwas mehr als den hörbaren Bereich ab.
Die Aufwendungen und Preise für die Schallemissionsmessungen ändern sich dadurch nicht. Die dafür eingesetzten Geräte und Schallaufnehmer sind nachweislich kalibriert.
Diese neuen Darstellungen ermöglichen einen guten Überblick über die "roten" und "grünen" Bereiche der Lärmemissionen und helfen, effizient und gezielt Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen.
Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: +49 (0) 1520 1 76 91 93 oder 0202 - 25 32 72 19.