Neuigkeiten von Ihrem Dienstleister für Technische Dokumentation.

Als Dienstleister für Technische Dokumentation in NRW möchte ich Ihnen auch aktuelle Neuigkeiten mitgeben:

 

Neue Festnetz-Rufnummer!

21.07.2023: Es ließ sich leider nicht vermeiden, aber ich habe eine neue Rufnummer bekommen - bitte benutzen Sie ab sofort nur noch meine neue Festnetz-Rufnummer 0202 - 25 32 72 19. Vielen Dank.

Data Act ist im Europäischen Parlament verabschiedet - Veröffentlichung im Amtsblatt in KW 48

25.11.2023

Der Data Act ist nun im Europäischen Parlament verabschiedet worden und wird für den Maschinen- und Anlagenbau deutliche Konsequenzen haben. Er wird weit reichendere Konsequenzen haben als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die "FAZ" hat am 25.11.2023 dazu einen interessanten Artikel veröffentlicht, ein kurzes Zitat daraus:
"Im Zentrum des Data Act steht ein neu geschaffener Anspruch des Nutzers von Maschinen und Geräten auf Zugang zu den durch seine Nutzung entstandenen und vom Dateninhaber gesammelten Daten. Dabei kann es sich um personenbezogene oder um bloße Maschinendaten ohne Personenbezug handeln. Nutzer können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sein, wobei bei einer Herausgabe von personenbezogenen Daten die DSGVO uneingeschränkt zu beachten ist. Der Zugangsanspruch des Nutzers wird dadurch abgesichert, dass Geräte so zu gestalten sind, dass sie einen einfachen Datenzugang ermöglichen, worüber der Nutzer beim Erwerb der Geräte zu informieren ist."

Der Link zum vollständigen Artikel der FAZ: https://www.faz.net/pro/d-economy/kuenstliche-intelligenz/dateninhaber-verlieren-ihre-machtposition-19328135.html

Link zum Pressetext der EU: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/data-act

Kostenloses Update für Schallemissionsmessungen an Maschinen und Anlagen

05.11.2023

Ein kostenloses Update gibt es bei meinen Schallemissionsmessungen: Ab sofort werden einige zusätzliche Parameter wie z. B. SPL, Phase, 3D-Waterfall und Spectrogramm mit erfasst und in den Bericht standardmäßig mit aufgenommen. Diese zusätzlichen Parameter erfassen den Bereich zwischen 20 Hz und 20 kHz, decken also etwas mehr als den hörbaren Bereich ab.

Die Aufwendungen und Preise für die Schallemissionsmessungen ändern sich dadurch nicht. Die dafür eingesetzten Geräte und Schallaufnehmer sind nachweislich kalibriert.

Diese neuen Darstellungen ermöglichen einen guten Überblick über die "roten" und "grünen" Bereiche der Lärmemissionen und helfen, effizient und gezielt Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen.

Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: +49 (0) 1520 1 76 91 93 oder 0202 - 25 32 72 19.

Brexit: UKCA-Kennzeichnung bleibt teilweise gültig - Update 27.10.2023

27.10.2023

Es hätte so schön sein können, aber nein: Das "UKCA"-Zeichen ist auch weiterhin für etliche Komponenten (RoHS, EMV etc.) zwingend vorgeschrieben. Die "CE"-Konformitätsbewertung ist für etliche Produkte nicht gültig.

Als Konsequenz bedeutet dies, dass Sie beim Import von Maschinen und anderen Wirtschaftsgütern nach UK genau hinschauen müssen, was und welche Komponenten Sie vor sich haben: Ist für Ihren Import "UKCA" weiterhin vorgeschrieben, bestätigen sie die Konformität nach UKCA - mit den entsprechenden "Harmonized Standards", die UKCA vorschreibt.

Ist für Ihren Import nichts vorgeschrieben, können Sie nach "CE" die Konformität bescheinigen - mit europäischen harmonisierten Normen.

Fazit: Sie müssen weiterhin genau hinschauen, was Sie importieren.

Es gibt übrigens in Juristen-Kreisen das Gerücht, das UK sich gerade über einem Beitritt zur EU umschaut ... kein Kommentar.

KI: Update - Bleiben Sie bei vollständiger Dokumentation Ihrer KI!

30.09.2023

KI ist ein Dauerthema, natürlich auch im Maschinenbau und verwandten Bereichen.

Die KI-Richtlinie der EU zeigt schon die zukünftige Richtung auf, in die Unternemen gehen müssen, wenn sie innerhalb der EU Handel treiben möchten.

Es gibt aber noch eine weitere "KI-Baustelle": Die KI Haftungsrichtlinie. Sie verspricht "Rechtssicherheit und Klagerechte für Verbraucher" (Zitat Headline FAZ.net).

Wenn Sie also KI professionell einsetzen, könnte dieser Artikel der FAZ für Sie interessant sein: https://www.faz.net/pro/d-economy/kuenstliche-intelligenz/ki-training-worauf-unternehmen-achten-muessen-19169910.html

Viel Glück.

Update: QuickGuide zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

14.09.2023

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist in Kraft getreten, und es ist ein guter Tipp, wenn Sie sich jetzt schon mit den Vorbereitungen auf die Umstellung befassen.

Ein paar Tipps dazu, was an Änderungen auf Sie zukommt:

  • Für die Erstellung von Risikobeurteilungen ist die Maschinenverordnung (MVO) bereits ab sofort anzuwenden. Der "Rest" ist ab 20.01.2027 anzuwenden.
  • Das Handling bei unvollständigen Maschinen hat sich geändert, es müssen deutlich mehr Benutzerinformationen zur unvollständigen Maschine ausgeliefert werden.
  • Die digitale Publizierung der Techn. Dokumentation bzw. der Benutzerinformationen wird ab dem 20.01.2027 möglich. Im Zusammenhang mit dem zu erwartenden "Digitalen Produktpass" können sich daraus positive Synergie-Effekte ergeben.
  • Nein, die digitale Verteilung darf - wahrscheinlich - nicht früher beginnen als am 20.01.2027. Dazu laufen aber noch hinter den Kulissen einige Debatten.
  • Der Aufwand für die Dokumentation bei eingesetzten KI-Algorithmen bleibt unverändert bestehen. Sie müssen eingesetzte KI vollständig dokumentieren.
  • Software wird in der MVO als eigenständiges Produkt behandelt - mit allen Konsequenzen für die Benutzerinformation.
  • Dem Thema "IT-Sicherheit und Maschinen" wird deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet - Ihre Maschinen müssen sicher in IT-Umgebungen betrieben werden können.
  • Wenn eine "Wesentliche Änderung" an Ihrer Maschine stattgefunden hat, müssen sie zukünftig ein komplettes, neues "CE-Konformitätsbewertungsverfahren" durchführen.
  • Es wird ein verschärftes Rückruf-Management als Pflicht eingeführt, genauso wie eine Anzeige-Pflicht bei Unfällen etc.
  • Der sogenannte "Bestandsschutz" von Maschinen und Anlagen (der eigentlich sowieso nie rechtlich abgesichert vorhanden war!) wird nun auch in der MVO aufgelöst: Wenn sich während der Lebenszeit Ihrer Maschine Änderungen in den Normen und Richtlinien ergeben, müssen Sie diese Auswirkungen prüfen und entsprechend handeln, wenn es nötig wird.

Es wird in der kommenden Zeit noch viele weitere Änderungen zum Thema geben, das Inkrafttreten der MVO ist nur ein erster Meilenstein. Wenn Sie mit der Entwicklung Schritt halten wollen, ist eine schnelle Auseinandersetzung mit den Veränderungen die richtige Wahl.

Falls noch nicht vorhanden - Der Link zum Download der MVO von der EU:  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1230

Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: 0202 - 25 32 72 19

Oder per Kontaktformular / E-Mail

Digitaler Produktpass der EU nimmt mehr Konturen an (Cirpass)

08.08.2023

Der geplante "Digitale Produktpass" gewinnt immer mehr an Kontur. Es ist ein guter Tipp, wenn Sie dieses Thema in den kommenden Jahren aufmerksam verfolgen und früh genug handeln, sobald es sinnvoll ist. Momentan ist das Thema noch weitgehend Spekulation.

Inzwischen gibt es aber ein paar gute Neuigkeiten dazu (Quelle: Pressemitteilung des Fraunhofer IZM):

  • Das Fraunhofer Institut ITM in Berlin ist an der Entwicklung beteiligt.
  • Die ersten Produktpässe sollen 2026 verfügbar sein.
  • Es sollen besonders KMUs berücksichtigt werden, weil der Aufwand für den digitalen Produktpass wahrscheinlich hoch sein wird.

Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: 0202 - 25 32 72 19

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Neue aktualisierte, komplette Liste der harmonisierten Normen für Maschinen

04.08.2023

Es gibt eine neue, vollständige Liste von harmonisierten Normen für Maschinen. Sie ist am 02.08.2023 im Amtsblatt L 194/45 veröffentlicht worden.

Duch das Inkrafttreten der neuen Maschinenverordnung sollten Hersteller von Maschinen genau hinschauen, ob sie Änderungsbedarf für Ihre Maschinen in den kommenden 1,5 Jahren haben.

Der Link zum Download von EU-Servern: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2023/1586/oj

Brexit: CE-Kennzeichnung bleibt auch nach 2024 gültig - Update 04.08.2023

01.08.2023 / 04.08.2023

04.08.2023: Diese Nachricht hat sich inzwischen als "amtlich" erwiesen, die britische Regierung hat einen Pressetext dazu veröffentlicht, der diese Nachricht bestätigt: https://www.gov.uk/government/news/uk-government-announces-extension-of-ce-mark-recognition-for-businesses

Unter folgendem Link können Sie die Gültigkeit der entsprechenden Gesetze überprüfen: https://www.gov.uk/guidance/ukca-marking-conformity-assessment-and-documentation

Für Interessierte, der Link zum britischen Gesetz zum "Inverkehrbringen von Maschinen": https://www.legislation.gov.uk/uksi/2008/1597/contents/made

 

01.08.2023: Gute Nachrichten: Die CE-Kennzeichnung bleibt nun doch auch nach 2024 für den britischen Markt gültig und anerkannt. Laut Brexit-Vertrag sollte ab 2024 das "UKCA"-Zeichen anstelle des "CE"-Zeichens benutzt werden, um die Markt-Konformität mit UK zu bestätigen - mit allen Aufwendungen, die dadurch notwendig werden.

Wie "SPIEGEL ONLINE" heute berichtet hat, soll es nun "aus wirtschaftlichen und phragmatischen Gründen" eine Abkehr dieser Regelung geben, man wird sehen, ob das auch in einigen Monaten noch der Fall ist. Was waren nochmal die Gründe für den Brexit ...

Der Link zum Artikel bei "SPIEGEL ONLINE":  https://www.spiegel.de/wirtschaft/grossbritannien-trotz-brexit-london-behaelt-ce-siegel-der-eu-bei-a-c8108190-753c-4e13-a541-70ed8831d0c1

ISO: Vierte Ausgabe der DIN EN ISO 13849-1 veröffentlicht

27.07.2023

Es gibt eine neue DIN EN ISO 13849-1. Diese Ausgabe enthält gegenüber der Version von 2015 umfangreiche Änderungen und Ergänzungen. Es besteht eine Übergangsfrist von drei Jahren, die Harmonisierung mit der EN 13849-1 wird auch noch einige Zeit benötigen.

Die DGUV hat einen lesenwerten 14-seitigen Artikel über die Neuerungen veröffentlicht, nachfolgend der Link zum Artikel: https://publikationen.dguv.de/forschung/ifa/allgemeine-informationen/4755/vierte-ausgabe-der-din-en-iso-13849-1-die-wesentlichen-neuerungen-aus-2023-im-ueberblick

Neue EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit ist in Kraft getreten

26.07.2023

Eine neue EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit wurde im Mai 2023 im Amtsblatt L 135/1 veröffentlicht.

Die Verordnung nennt sich korrekt "Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)".

Diese Verordnung löst am 13.12.2024 die 2001/95/EG ab, bis dahin kann sich jeder Interessierte mit der Umsetzung beschäftigen. Ein kurzer Auszug aus der Pressemitteilung der EU: "Heute hat der Rat die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit angenommen, mit der strengere Sicherheitsvorschriften sowohl für online als auch für offline verkaufte Produkte eingeführt werden. Mit der Verordnung wird die Marktüberwachung für unsichere Produkte verbessert, gleichzeitig werden die Verbraucherrechte für Käuferinnen und Käufer unsicherer Produkte gestärkt.".

Der Link zum Download von EU-Servern: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R0988

Update: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird ab dem 19.07.2023 in Kraft gesetzt

14.07.2023

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist im Amtsblatt L 165 v. 29.06.2023 veröffentlicht und tritt ab dem 19.07.2023 in Kraft. Einige Teile der Maschinenverordnung sind bereits ab dem 19.07.2023 umzusetzen, dies betrifft vor allem Aspekte für die Erstellung von Risikobeurteilungen. Ansonsten werden die angegebenen Übergangsfristen angewandt.

Der Link zum Download von der EU:  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1230

Maschinenbautage Köln 2023: Das Programm steht

14.07.2023

Das Programm für die Maschinenbautage steht kurz vor der Fertigstellung, der aktuelle Stand kann unter dem angegebenen Link aufgerufen werden. 

Ich werde mit Sicherheit auf den Konferenztagen anwesend sein, wenn Sie mich treffen möchten, schicken Sie mir bitte eine kurze Nachricht.

Termine:

  • Deutscher Maschinenrechtstag: 17. Oktober 2023
  • Konferenz Maschinenrichtlinie: 18.-19. Oktober 2023
  • Workshops: 20. Oktober 2023

Link: http://www.maschinenbautage.eu/konferenzen/konferenz-maschinenrichtlinie-2023/

Update - Neue Strategie der EU wird konkreter: Beschlüsse sind gefasst

15.05.2023

Die geplanten Vorhaben der EU zu den Themen Green Deal / Klimaschutz, Cybersicherheit, Datenvernetzung und KI nehmen konkretere Formen an. Es sind wichtige Beschlüsse gefasst worden:

Mein gutgemeinter Tipp zu diesen neuen Vorgaben: Bringen Sie Ihre Technische Dokumentation umgehend auf einen aktuellen, richtlinienkonformen Stand. Und verlassen Sie sich dabei auf Experten, am Besten auf erfahrene, routinierte Dienstleister - Ihre Mitarbeiter werden diesen Umfang nicht mehr neben dem normalen Tagesgeschäft erledigen können.

Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: 0202 - 2 57 47 74

Oder per Kontaktformular / E-Mail

Neue Strategie der EU wird konkret: Massive Auswirkungen auf die Technische Dokumentation

01.05.2023

Die geplanten Vorhaben der EU zu den Themen Green Deal / Klimaschutz, Cybersicherheit, Datenvernetzung und KI nehmen konkrete Formen an. Es zeichnen sich bereits Tendenzen ab, die wahrscheinlich in dieser Form durchgeführt werden und von den Unternehmen in der EU umgesetzt werden müssen. Im Ansatz sind diese Auswirkungen bereits in der neuen Maschinenverordnung sichtbar, die in Kürze in Kraft tritt.

Ich neige bestimmt nicht zur Nervosität oder gar Hysterie, aber diese Vorhaben werden sehr konkrete und massive Auswirkungen auf die Unternehmen bzw. die Industrie haben. Speziell KMU's sollten die neuen Regelungen sehr aufmerksam verfolgen. Wegen des Umfangs der neuen Verordnungen, Richtlinien und Gesetze ist es aus meiner Sicht wesentlich, bereits umgehend mit den Anpassungen zu beginnen, um bei Inkrafttreten der neuen Regeln fehlerfrei und routiniert handeln zu können. Dieses Szenario gilt inzwischen auch für die Bauprodukteverordnung, das Gebäude-Management wird also ebenfalls in die Pflicht genommen.

Falls Sie noch unerledigte Themen im Bereich Technischer Dokumentation haben, sollten Sie diese umgehend klären - Sie werden bald kaum noch Gelegenheit zur Korrektur haben.

Mein gutgemeinter Tipp zu diesen neuen Vorgaben: Bringen Sie Ihre Technische Dokumentation umgehend auf einen aktuellen, richtlinienkonformen Stand. Und verlassen Sie sich dabei auf Experten, am Besten auf erfahrene, routinierte Dienstleister - Ihre Mitarbeiter werden diesen Umfang nicht mehr neben dem normalen Tagesgeschäft erledigen können.

Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: 0202 - 2 57 47 74

Oder per Kontaktformular / E-Mail

Neuer kostenloser Service: Messung der Stromaufnahme und des Druckluftverbrauchs für Maschinen und Anlagen

15.03.2023

Es klingt eigentlich wie eine nicht erwähnenswerte Kleinigkeit, aber in der Praxis "klemmt" es oft an diesen unscheinbaren Dingen und man kommt nicht weiter: Die Nennung der Stromaufnahme und die Messung des Druckluftverbrauchs.

Ich biete ab sofort diese zwei Messungen als kostenlosen Service an, wenn Sie ohnehin Ihre Technische Dokumentation von mir erstellen lassen. im Zuge der Recherche können dann "mal eben" diese beiden Aufgaben mit erledigt werden.

Strommessungen mit bis zu 600A pro Phase (3 Phasen sind Standard), Druckluftverbrauch bis 200 l/min. Das reicht für die meisten Maschinen.

Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: +49 (0) 1520 1 76 91 93.

Update: Text der neuen EU-MVO (Maschinenverordnung)

22.02.2023

Der Text der neuen Maschinenverordnung liegt vor und kann bei der EU direkt geladen werden. Es soll sich um den faktisch fertigen Text handeln, ich habe es aber noch nicht verifizieren können.

Die EU-MVO soll Ende April/Anfang Mai 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Umstellung von Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf die EU-MVO erfolgt nach 3,5 Jahren, ohne jede Übergangsfrist.

Der Link zum Download: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0202

tekom-Frühjahrstagung 2023, Frühbuchen ist möglich

14.02.2023

Die Frühjahrstagung der tekom findet dieses Jahr  am 26. und 27. April in Würzburg statt. Tickets können bereits per Frühbuchung erworben werden.

Eine gute Gelegenheit, sich über aktuelle Themen zu informieren - auch, wenn die Frühjahrstagung doch recht teuer ist. Treffen wir uns in Würzburg. Der Link zum Tagungsportal: https://fruehjahrstagung.tekom.de/

Update: AStV gibt Zustimmung zur neuen Maschinenverordnung

14.02.2023

Der Ausschuss der ständigen Vetreter der EU-Mitgliedstaaten hat dem Gesetzestext zur neuen Maschinenverordnung zugestimmt. Die Maschinenverordnung ist also einen Schritt weiter.

Es wird aktuell von einer Veröffentlichung im 1. Halbjahr 2023 ausgegangen.

Link zum Original-Text des AStV: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_5617_2023_INIT&from=EN

Neues Angebot: Vibrationsmessungen/Schwingungsmessungen für Maschinen und Anlagen

17.12.2022

Eine neue Dienstleistung von TECdocs®: Ich  erstelle ab sofort richtlinienkonforme Vibrationsmessungen für Maschinen und Anlagen. Somit erhalten Sie eine weitere zusätzliche Dienstleistung von mir, die Wege zur Erstellung von Technischer Dokumentation werden also immer kürzer und einfacher.

Vibrationen von Maschinen sind eine unterschätzte Gefährdung, es sind im Verletzungsfall in der Regel irreparable Schäden, die die betreffenden Personen/Mitarbeiter erleiden. In vielen Bundesländern sind derartige Verletzungen als Berufskrankheit anerkannt (Für Deutschland: Berufskrankheit Nr. 2103).

Die Maschinenrichtlinie verlangt entsprechend dokumentierte Nachweise dazu: "Hersteller von Maschinen sind nach der europäischen Maschinenrichtlinie verpflichtet, die von den Maschinen ausgehenden Emissionen wie Lärm und Vibrationen zu ermitteln und anzugeben. Diese Angaben müssen sowohl in der Betriebsanleitung als auch in den Verkaufsprospekten, in denen Leistungsdaten der Maschine angegeben werden, vorliegen."

Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: +49 (0) 1520 1 76 91 93.

Update: Finalisierung neue Maschinenverordnung

17.12.2022

Wer hätte das gedacht: Die neue Maschinenverordnung wird nun doch nicht im Dezember 2022 veröffentlicht. Mit Stand hier und heute wird mit einer Veröffentlichung im 1. Quartal 2023 gerechnet.

Wir werden sehen ...

Europäischer Rat und EU-Parlament einigen sich auf Änderungen der Normungsverordnung

21.11.2022

Die EU hat sich auf interessante Änderungen in der Normenverordnung geeinigt. Diese Verordnung legt die Vorschriften für die Erarbeitung harmonisierter Normen fest. Dabei wird auch der Grundsatz bekräftigt, dass möglichst alle interessierten Kreise am Normungsprozess teinnehmen sollen - wer immer auch "alle interessierten Kreise" sind.

Außerdem gibt es einen BESCHLUSS DER KOMMISSION zur Einsetzung der Expertengruppe „Hochrangiges Forum für europäische Normung“. Der Beschluss kann von der offiziellen Seite heruntergeladen werden.

Pressemitteilung zur Normungsverordnung: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/10/12/council-and-european-parliament-agree-on-adapting-eu-standardisation-rules/

Beschluss der Komission: https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2022)6189&lang=de

Neues in der Techn. Dokumentation

18.10.2022

Es gibt einige interessante und wichtige Neuigkeiten in der Techn. Dokumentation, diese Informationen gebe ich auf Basis eigener seriöser Recherchen gerne an Sie weiter:

  • Der Nachfolger der Maschinenrichtlinie, die Maschinenproduktverordnung, wird nun für Ende 2022 in der finalen Version erwartet. Es wird eine Übergangsfrist zur Maschinenrichtlinie von drei oder vier Jahren geben, dies steht noch nicht fest. Wir werden sehen ...
  • Im Bereich "Normung" ist zur Zeit ein Stau vorhanden, es sind viele neue Normen und Richtlinien in der Pipeline, die "nur noch" finalisiert werden müssen. Wenn sich dieser Stau aufgelöst hat, wird es eine große Anzahl von neuen Normen geben, die in Ihre Abläufe integriert werden müssen. Halten Sie sich dafür schon bereit.
  • Die Norm DIN EN ISO 13849-1 ist überarbeitet worden und steht kurz vor der Veröffentlichung. Sie verweist u. a. auch bereits auf das Thema "Cybersicherheit / IT-Sicherheit". Die Veröffentlichung ist für das Jahr 2023 geplant.
  • Das Thema "Cybersicherheit" wird sehr wichtig für den Maschinen- und Anlagenbau. Für das Jahr 2024 wird ein "Cyber Resilience Act" erwartet, der verschiedene Ziele für die zukünftige IT-Sicherheit bestimmt.
    Link zur EU-Seite:  https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/cyber-resilience-act
    Nach heutigem Stand bedeutet dies in kurzen Worten, dass Ihre Maschinensteuerungen und -Computer sicher vor unbefugtem Zugang sein müssen. Sind sie es nicht, haften Sie als Hersteller/Betreiber von Maschinen und Anlagen dafür. Zu diesem Thema gibt es bereits heute gute Möglichkeiten, sich darauf vorzubereiten.

Ich stehe Ihnen gerne unterstützend zur Seite, sprechen Sie mich an!

Preiserhöhungen von vielen Seiten: TECdocs® bleibt weiterhin stabil (Update Januar 2023)

31.12.2022

Der aktuelle Trend heißt leider immer noch: Preise hoch. Viele wichtige Schlüsselfunktionen erhöhen weiterhin stark die Preise, oft um mehr als die Hälfte der "normalen" Beträge. Ein Ende ist zur Zeit nicht absehbar.

Auch für TECdocs® ist Vieles deutlich teurer geworden. Aber durch nachhaltiges und sparsames Handeln fallen die Preissteigerungen bei  TECdocs® nicht so stark aus, dass deshalb die Preise erhöht werden müssen.

Also, wie bereits vor einigen Monaten versichert: Die Preise sind seit ca. 10 Jahren unverändert stabil, und dabei wird es auch bleiben. TECdocs® erhöht die Preise nicht. Punkt.

Sie können sich weiterhin auf einen stabilen, zuverlässigen Partner verlassen!