Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen für die Betriebssicherheitsverordnung

Die Gefährdungsbeurteilung ist Ihr zentrales Element im innerbetrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für seinen Betrieb eine vollständige Gefährdungsbeurteilung vorliegen zu haben - unabhängig von der Größe des Betriebes.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schreibt dazu:
"Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. § 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung. § 6 verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren. Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen, wobei die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse beim Arbeitgeber verbleibt."

Technische Dokumentation tangiert auch in erheblichem Maße die Belange der Betriebssicherheitsverordnung. Daher ist es nahe liegend, dass ich auch entsprechende Gefährdungsbeurteilungen als Dienstleistung für Sie erstellen kann.

Entlasten Sie Ihre Abteilung für Arbeitssicherheit bzw. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und lassen Sie richtlinienkonforme Gefährdungsbeurteilungen von einem kompetenten Dienstleister in Wuppertal / NRW extern erstellen!

Weitere Informationen erhalten Sie natürlich im Beratungsgespräch. Rufen Sie an, oder schreiben Sie mir eine kurze Nachricht.