Bedienungsanleitungen für Maschinenbau

TECdocs® erstellt Benutzerinformationen für den Maschinenbau (auch bezeichnet als Bedienungsanleitung, Anleitung, Manual, Handbuch). Die Erstellung dieser Benutzerinformationen für Maschinen folgt strikt einzuhaltenden Regeln, die für jeden Interessierten nachvollziehbar sind.

Der Aufwand ist allerdings ein ganz anderer als bei Consumer-Produkten, und die anzuwendende Methodik ist ebenfalls deutlich komplexer als im Consumer-Bereich: Für eine mittlere Maschine wie z. B. ein Bearbeitungszentrum sind ca. 80 anzuwendende Normen und Richtlinien rechtssicher und EU-konform abzubilden.

Für die Erstellung beispielsweise der Bedienungsanleitung ist grundsätzlich eine Risikobeurteilung Voraussetzung. Auf dieser Basis werden dann die entsprechenden Kapitel erstellt. Außerdem werden viele zusätzliche Unterlagen wie Schallemissionsmessungen, Vibrationsmessungen, ggf. EMV-Tests und vieles mehr benötigt.

 

Die Anleitung ist integraler Bestandteil Ihrer Technischen Dokumentation: Anleitungen versetzen den Benutzer in die Lage,

  • Ihr Produkt richtig zu benutzen,
  • keine Unfälle oder Verletzungen mit Ihrem Produkt zu erleiden,
  • auf die effektivste Art und Weise mit Ihrem Produkt zu arbeiten,
  • mit Ihrer Anleitung Service-Arbeiten und Reparaturen durchzuführen,
  • den rechtlichen Vorschriften und Normen zu entsprechen.
  • Sie riskieren einen "Instruktions-Haftungsprozess" bei fehlerhafter Technischer Dokumentation.

Als "In Verkehr-Bringer" müssen Sie Technische Dokumentationen mitliefern. Ansonsten ist Ihre Maschine unvollständig und darf nicht im EU-Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden.

Jeder Hersteller von marktfähigen Produkten ist verpflichtet, für seine Produkte, die in den EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) gebracht werden oder innerhalb des EWR's umziehen, eine vollständige, richtlinienkonforme Technische Dokumentation zu erstellen - unabhängig von der Größe des Betriebes oder vom Preis der Maschine / Anlage. Die Erstellung der vollständigen Technischen Dokumentation ist also keine freiwillige Leistung, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Technischen Dokumente sind zugleich Beurteilungsgrundlage für aufsichtsführende Behörden wie z. B. die Marktaufsicht, Exekutive, legislative Institutionen etc.

TECdocs® managt den Ablauf und erstellt Ihre Anleitung in einer zielgruppengerechten, verständlichen Form, mit allem, was dazugehört: Texte, Bilder, Zeichnungen, Übersetzungen. Dabei spielt es keine wesentliche Rolle, für welches Medium Ihre Anleitungen erstellt werden: als Printversion in ausgedruckter Form, auf CD-ROM, als Online-Version oder als Videofilm.

Das CE-Management kann sinnvollerweise ebenfalls vonTECdocs® durchgeführt werden, dies spart Zeit und bares Geld, weil die Wege deutlich kürzer werden. Weitere benötigte Dienstleistungen wie Erstellung von richtlinienkonformen Risikobeurteilungen, Schallemissionsmessungen, EMV-Nachweisen und Vibrationsmessungen können durch TECdocs® ebenfalls Inhouse, mit eigenen Geräten, richtlinienkonform durchgeführt werden.

Qualifizierte Unterstützung vom erfahrenen Fachmann

Mangelnde Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und auferlegten Pflichten, anzuwendenden Normen, Richtlinien und Prozesse führen bei den Unternehmen oft zu Handlungsunsicherheit und daraus resultierendem Fehlverhalten. In letzter Konsequenz wird durch die Aufsichtsbehörden der Verkauf von Produkten innerhalb der EU verboten bzw. bis zum Nachweis eines ordentlich durchgeführten Konformitätsbewertungs-Verfahrens untersagt. 

CE-Management und das dazu gehörende Consulting ist bei TECdocs® langjährige praxiserprobte Routine, von der richtigen Erstellung einer EG-Konformitätserklärung bis hin zum Umgang mit den Marktaufsichtsbehörden.

Zu diesen Themen kann ich Ihnen regelkonforme Unterstützung als Dienstleister anbieten:

  • Durchführung des Konformitätsbewertungs-Verfahrens
  • Technische Dokumentation
  • Interne / Externe Technische Dokumentation
  • EU-Konformitätserklärung
  • Inverkehrbringen von Maschinen
  • Durchführung / Beurteilung bei Retrofit von Maschinen und Anlagen
  • CE-Kennzeichnungspflicht
  • Grundlagen der Produkthaftung
  • Risikobeurteilung, Risikoanalyse, incl. Erstellung der nötigen Dokumente
  • Identifizierung der Gefährdungen
  • Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
  • Technische Dokumentation für den Explosionsschutz (ATEX)
  • Rechtsgrundlagen, Normenrecherche, EU-Richtlinien und Produktsicherheitsgesetz
  • Pflichten nach dem BGB und Produkthaftungsgesetz
  • Anwendung harmonisierter Normen
  • Organisationspflichten von Führungskräften
  • Haftungsrisiken und Haftungsvermeidung

Weitere Details erhalten Sie im Beratungsgespräch.