Als Dienstleister für Technische Dokumentation in NRW möchte ich Ihnen auch aktuelle Neuigkeiten mitgeben.
Die wichtigsten Neuigkeiten aus 2023 sind hier für einige Wochen noch als Reminder aufgeführt:
23.03.2024
Wenn es gut läuft, brechen vielleicht bald Goldene Zeiten an, je nachdem, wie Deutschland den folgenden EuGH-Gerichtsbeschluss umsetzt (und wann!): Die Kommission für Arbeitsschutz KAN hat eine Nachricht veröffentlicht, dass [...] "allen Bürgen ein frei zugängliches Rechtssystem zur Verfügung stehen muss".
Ein auszugsweises Zitat der Nachricht: "Der Gerichtshof stellt fest, dass aufgrund des Rechtsstaatsprinzips und dem freien Zugangs zum Gesetz, ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung der in Rede stehenden harmonisierten Normen besteht. Deshalb, und da diese Vorschriften Teil des Unionsrechts sind, ist der Zugang zu diesen Normen für alle natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat gerechtfertigt. Das Urteil wird erhebliche Auswirkungen auf die Normungsarbeit in Europa haben. Dies betrifft nicht nur ihre Finanzierung, sondern bspw. auch ihre Zusammenarbeit mit den Normungsorganisation ISO und IEC auf internationaler Ebene."
Dieses Urteil des EuGH betrifft zwar momentan nur harmonisierte Normen für Spielzeugprodukte, aber es wird nach meiner Einschätzung auch auf entsprechende andere Bereiche übertragen werden müssen - auch für den Maschinen- und Anlagenbau.
Link zur KAN-Nachricht: https://www.kan.de/service/nachrichten/detailansicht/eugh-faellt-entscheidung-zum-malamud-gerichtsurteil
Link zur Pressemitteilung des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-03/cp240041de.pdf
Link zum Urteil des EuGH: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=283443&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=275806
16.02.2024
Die Frühjahrstagung der tekom findet dieses Jahr am 11. und 12. April in Freiburg statt. Tickets können bereits per Frühbuchung erworben werden.
Eine gute Gelegenheit, sich über aktuelle Themen zu informieren - auch, wenn die Frühjahrstagung doch recht teuer geworden ist. Treffen wir uns in Freiburg. Der Link zum Tagungsportal: https://fruehjahrstagung.tekom.de/programm/tagungsprogramm
18.02.2024
Es gibt wieder Neuigkeiten und weitere Milestones zum Thema "iiRDS", die tekom engagiert sich sehr zu diesem Thema und hat wieder einige interessante Informationen veröffentlicht. Somit können sich jetzt auch mögliche Benutzer mit einem sehr knappen Zeitbudget angemessen über diesen neuen Dokumentations-Standard informieren:
Link zum vollständigen tekom-Artikel: https://technischekommunikation.info/fachartikel/informationsmanagement/der-standard-gewinnt-an-profil-1294/
Link zum IEC Webshop: https://webstore.iec.ch/publication/76498
Link zum Beuth-Verlag: https://www.beuth.de/de/norm/pd-iec-pas-63485/374784780
04.02.2024
Ein neuer Service bei TECdocs®: Ab sofort liefere ich Typenschilder für Ihre Bestandsmaschinen, neue Maschinen und Retrofit-Projekte.
Dieser Service ist für die Erstellung von Einzelstücken, Prototypen und Kleinserien angelegt (max. ca. 100 Stck./Jahr), eine Serienproduktion von Typenschildern ist nicht sinnvoll.
Die Typenschilder werden lasergraviert und lasergeschnitten, sind witterungsbeständig, UV-beständig, wischfest, robust, und ideal geeignet für Maschinen fast aller Art (Bei aggressiven Umgebungen z. B. in der Chemie-Branche wird die Tauglichkeit nach einer kurzen Prüfung festgestellt).
31.12.2023
Der aktuelle Trend heißt leider immer noch: Preise hoch. Viele wichtige Schlüsselfunktionen erhöhen weiterhin stark die Preise, oft um mehr als die Hälfte der "normalen" Beträge. Ein Ende ist zur Zeit nicht absehbar.
Auch für TECdocs® ist Vieles deutlich teurer geworden. Aber durch nachhaltiges und sparsames Handeln fallen die Preissteigerungen bei TECdocs® nicht so stark aus, dass deshalb die Preise erhöht werden müssen.
Also, wie bereits vor einigen Monaten versichert: Die Preise sind seit ca. 10 Jahren unverändert stabil, und dabei wird es auch bleiben. TECdocs® erhöht die Preise nicht. Punkt.
Sie können sich weiterhin auf einen stabilen, zuverlässigen Partner verlassen!
14.12.2023
Noch ein kleines Weihnachtsgeschenk: Das deutsche Lieferkettengesetz ist seit Anfang 2023 in Kraft, nun folgt dazu die Ergänzung auf EU-Ebene. Es muss noch vom Parlament und den EU-Mitgliedsstaaten bestätigt werden, dies gilt aber als reine Formsache. Also werden wir Anfang des neuen Jahres auch ein neues EU-Lieferkettengesetz bekommen.
Damit werden Hersteller verpflichtet, ihre Lieferketten nachzuweisen, zu überprüfen und auf Einhaltung der Menschenrechte zu überprüfen und ggf. entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Der SPIEGEL hat dazu einen kurzen Artikel veröffentlicht: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eu-einigt-sich-auf-strenges-lieferkettengesetz-a-612a6460-60f2-4809-ae7b-e3a7c2839a0c
Bei allem Respekt vor dem gutgemeinten Ansatz, aber wie so etwas in der Realität umsetzbar sein soll, erschließt sich mir noch nicht ganz ...
Trotzdem: Frohe Weihnachten!
12.12.2023
Die EU hat sich auf ihr KI-Gesetz geeinigt, das Gesetz muss nur noch durch das Parlament, was aber als reine Formsache gilt.
Sie können sich also darauf einstellen, dass wir in wenigen Wochen einen gültigen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI vorliegen haben.
Wenn Sie also KI professionell einsetzen, könnte auch dieser Artikel der FAZ für Sie interessant sein: https://www.faz.net/pro/d-economy/kuenstliche-intelligenz/eu-einigt-sich-auf-ki-gesetz-scharfe-anforderungen-an-transparenz-19372808.html
Viel Glück.
25.11.2023
Der Data Act ist nun im Europäischen Parlament verabschiedet worden und wird für den Maschinen- und Anlagenbau deutliche Konsequenzen haben. Er wird weit reichendere Konsequenzen haben als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die "FAZ" hat am 25.11.2023 dazu einen interessanten Artikel veröffentlicht, ein kurzes Zitat daraus:
"Im Zentrum des Data Act steht ein neu geschaffener Anspruch des Nutzers von Maschinen und Geräten auf Zugang zu den durch seine Nutzung entstandenen und vom Dateninhaber gesammelten Daten. Dabei kann es sich um personenbezogene oder um bloße Maschinendaten ohne Personenbezug handeln. Nutzer können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sein, wobei bei einer Herausgabe von personenbezogenen Daten die DSGVO uneingeschränkt zu beachten ist. Der Zugangsanspruch des Nutzers wird dadurch abgesichert, dass Geräte so zu gestalten sind, dass sie einen einfachen Datenzugang ermöglichen, worüber der Nutzer beim Erwerb der Geräte zu informieren ist."
Der Link zum vollständigen Artikel der FAZ: https://www.faz.net/pro/d-economy/kuenstliche-intelligenz/dateninhaber-verlieren-ihre-machtposition-19328135.html
Link zum Pressetext der EU: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/data-act
05.11.2023
Ein kostenloses Update gibt es bei meinen Schallemissionsmessungen: Ab sofort werden einige zusätzliche Parameter wie z. B. SPL, Phase, 3D-Waterfall und Spectrogramm mit erfasst und in den Bericht standardmäßig mit aufgenommen. Diese zusätzlichen Parameter erfassen den Bereich zwischen 20 Hz und 20 kHz, decken also etwas mehr als den hörbaren Bereich ab.
Die Aufwendungen und Preise für die Schallemissionsmessungen ändern sich dadurch nicht. Die dafür eingesetzten Geräte und Schallaufnehmer sind nachweislich kalibriert.
Diese neuen Darstellungen ermöglichen einen guten Überblick über die "roten" und "grünen" Bereiche der Lärmemissionen und helfen, effizient und gezielt Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen.
Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: +49 (0) 1520 1 76 91 93 oder 0202 - 25 32 72 19.
14.09.2023
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist in Kraft getreten, und es ist ein guter Tipp, wenn Sie sich jetzt schon mit den Vorbereitungen auf die Umstellung befassen.
Ein paar Tipps dazu, was an Änderungen auf Sie zukommt:
Es wird in der kommenden Zeit noch viele weitere Änderungen zum Thema geben, das Inkrafttreten der MVO ist nur ein erster Meilenstein. Wenn Sie mit der Entwicklung Schritt halten wollen, ist eine schnelle Auseinandersetzung mit den Veränderungen die richtige Wahl.
Falls noch nicht vorhanden - Der Link zum Download der MVO von der EU: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1230
Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: 0202 - 25 32 72 19
08.08.2023
Der geplante "Digitale Produktpass" gewinnt immer mehr an Kontur. Es ist ein guter Tipp, wenn Sie dieses Thema in den kommenden Jahren aufmerksam verfolgen und früh genug handeln, sobald es sinnvoll ist. Momentan ist das Thema noch weitgehend Spekulation.
Inzwischen gibt es aber ein paar gute Neuigkeiten dazu (Quelle: Pressemitteilung des Fraunhofer IZM):
Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: 0202 - 25 32 72 19